Fiskalvertretung in der Schweiz
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Umsätze, wie zum Beispiel Leistungen aufgrund eines Werkvertrages erbringen, werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig. In diesem Falle ist das ausländische Unternehmen verpflichtet einen in der Schweiz ansässigen Steuervertreter zu ernennen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr idealer Partner. Wir klären ab, ob die Voraussetzungen für die MWST-Pflicht erfüllt sind und übernehmen für Sie die Registrierung bei der Schweizer Steuerbehörde und die Erstellung der periodischen MWST-Abrechnungen. Zudem begleiten wir Sie bei der korrekten Umsetzung der Schweizer Mehrwertsteuer in Ihrem Unternehmen.
Gesamtprospekt
mit Informationen zu unseren Beratungsleistungen und Workshop-Angeboten
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