Aktuelles zur Mehrwertsteuer der Schweiz und EU

MWST-Bulletin Nr. 4-2011 vom 2.12.2011 - Wichtige Neuerungen der MWST CH und DE

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Gerhard Schafroth

 

Wichtige Neuerungen der MWST Schweiz und Deutschland

 

Aufgrund der in den letzten Wochen publizierten Broschüren der Schweizer MWST-Verwaltung sind einige recht tiefgreifende neue Entwicklungen der Verwaltungspraxis erkennbar:

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Erweiterung der Steuerausnahme bei den Banken, indem Retros auf Courtagen und anderen ausgenommenen Geschäften neu unter bestimmten Voraussetzungen der MWST nicht mehr unterliegen. Bei den Banken bewirkt dies eine entsprechende finanzielle Entlastung durch die MWST, verbunden allerdings mit erheblichen Umstellungen in der Behandlung der Retros. Entlastet werden natürlich auch die Vermögensverwalter. Diese sind damit allerdings mit ganz neuen Fragen der Vorsteuerkorrektur konfrontiert. Da diese Praxisänderung schon seit 1.1.2010 gilt, aber erst jetzt eine höhere Verbindlichkeit erhält, ist mit recht aufwändigen administrativen Umtrieben zu rechnen. Wir informieren Sie, sobald die Unsicherheiten der Regelung beseitigt sind.

Wichtige Praxisanpassungen gibt es auch im Bereich der Immobilien. Auch dazu näheres im Beitrag in der rechten Spalte.

Der deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2011 seine Zustimmung zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) erteilt. Damit treten die wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die neuen Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen (sog. Gelangensbestätigung) aus Deutschland, wie im Entwurf vorgesehen, bereits zum 01.01.2012 in Kraft! Die Details hierzu erfahren sie in unserem Workshop Mehrwertsteuer in Deutschland - Neuerungen 2011/2012 sowie an weiteren entsprechenden Kursen der SwissVAT im 2012.

Einen groben Überblick über diese aktuellen Änderungen in CH und DE erhalten Sie in unserer Jahresend-Info Neuerungen in der MWST per 1.1.2012 - (Nachmittag).

 

  

Dr. Gerhard Schafroth

Geschäftsführender Partner der SwissVAT AG

 

 

 

Wichtige Entwicklungen der Schweizer MWST

1. Banken

Gemäss zweitem Entwurf der Finanzbroschüre vom 1.11.2011 geht die MWST-Verwaltung ab 1.1.2010 (!) von einem sehr viel weiteren Begriff der Vermittlung aus. Dies hat die Wirkung, dass Retros für Courtagen ab diesem Zeitpunkt als steuerausgenommen zu qualifizieren sind. Ob diese doch recht tiefgreifende Praxisentwicklung uneingeschränkt gilt oder nur unter einschränkenden Bedingungen lässt sich derzeit noch nicht verbindlich sagen. Der Text der Branchenbroschüre Finanzen ist in diesem Punkt widersprüchlich. Soweit diese Praxisänderung eintritt, schulden Vermögensverwalter auf den entsprechenden inländischen Retros keine MWST mehr, verlieren aber den Vorsteueranspruch sowohl im Zusammenhang mit diesen in- als auch ausländischen Retros. Bei den Banken entfällt durch die Neuerung insbesondere die Bezugsteuer auf den ins Ausland bezahlten derartigen Retros. Gleichzeitig müssen Banken neu die steuerbaren Retros (z.B. aus Erträgen im Depotgeschäft) von den ausgenommenen (z.B. aus dem Kreditgeschäft oder dem Wertschriftenhandel) unterscheiden.


2. Immobilien

Auch hier ist am 26.10.2011 eine neue Broschüre publiziert worden. Neuerungen gibt es dabei vor allem hinsichtlich der Vorsteuer auf Erschliessungskosten, den erweiterten Optionsmöglichkeiten, einer neuen Parkplatzregelung bei der Wohnungsvermietung, einer liberalisierten Leerstandsregelung, einer Erweiterung des Vorsteueranspruches bei Neubauten und einer neuen Abgrenzung zwischen Wohnungsvermietung und Hotelleistung.

3. Bau

Entgegen früheren Hoffnungen hat die MWST-Verwaltung bei Neubauten die Abgrenzung zwischen steuerbarer Werkleistung und ausgenommenem Liegenschaftsverkauf nicht gelockert. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, durch geschicktes Vorgehen bei Neubauten im Wohnungsbereich die MWST um bis zu 4% der Bausumme zu reduzieren. Dafür sind allerdings genau einzuhaltende Vorgaben sicher zu stellen.

 

Neuerungen von MWSTG und MWSTV per 1.1.2012

1. Anspruch auf Kontrolle

Ab 2012 haben die steuerpflichtigen Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Kontrolle durch die MWST-Verwaltung, wenn sie dies mit begründetem Gesuch beantragen. Die entsprechende Übergangsbestimmung im MWSTG wird per 1.1.2012 in Kraft gesetzt.
In der Praxis wird das nicht allzu viel ändern, da die MWST-Verwaltung auf Wunsch bei Umstrukturierungen oder Geschäftsübertragungen schon bisher Kontrollen vornahm.

Der Vorteil einer solchen Kontrolle ist die Rechtsicherheit, die durch eine entsprechende rechtskräftige Veranlagungsverfügung erreicht werden kann. Der Nachteil, das Risiko einer massiven Steuernachbelastung, die ohne Kontrolle möglicherweise verjährt wäre.

2. Personenbeförderung und weitere Leistungen im Grenzgebiet

Neu gelten Rhein und Bodensee für die Personenbeförderung auf Schiffen als Ausland, was die Abwicklung der MWST für die Personenschifffahrt in diesem Gebiet klärt, vereinfacht und vor allem von der Schweizer MWST befreit. Das Gleiche gilt auch für kulturelle und gastgewerbliche Leistungen auf diesen Schiffen.

3. Verzugs- und Vergütungszinse / Konsultativgremium

Weiter werden die Sätze für Vergütungs- und Verzugszinsen angepasst und beim Konsultativgremium minimale organisatorische Änderungen vorgenommen.

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere MWST-Berater .

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