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Aktuelles zur Mehrwertsteuer der Schweiz und EU |
MWST-Bulletin Nr. 6-2010 vom 17.08.2010 - Aktuelles zur MWST |
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Die MWST-Verwaltung publiziert derzeit laufend die neuen Publikationen, zuerst jeweils im Entwurf und später in der definitiven Version. Dabei unternimmt sie grosse Anstrengungen, die neue gesetzliche Grundlage und die aktuelle Praxisentwicklung anhand vieler konkreter Beispiele den steuerpflichtigen Unternehmen leicht verständlich darzulegen.
Eine besondere Schwierigkeit besteht derzeit darin, dass die MWST-Verwaltung die Entwürfe nur kurze Zeit publiziert und sie dann wieder vom Netz nimmt, so dass es für die Steuerpflichtigen schwierig ist, den Überblick über die Entwürfe und die definitiven Publikationen zu behalten. Wir haben uns deshalb entschlossen, all diese Publikationen auf der Website der SwissVAT zu publizieren. Dies mit dem jeweiligen Zusatz: „angekündigt“ oder „Entwurf“ oder „definitiv“.
Da es zudem den Rahmen unseres MWST-Bulletins sprengen würde, zu all diesen Publikationen eine detaillierte inhaltliche Darstellung der Neuerungen, der Errungenschaften aber auch der neuen Problemstellungen zu erstellen, haben wir uns entschlossen, dafür unsere Workshops einzusetzen.
Sie finden deshalb bei unseren branchenspezifischen Workshops Hinweise zu den Publikationen, auf welche jeweils besonders eingegangen wird. Sie haben damit die Möglichkeit, durch die Wahl des entsprechenden Workshops festzulegen, welche Publikation Sie vertieft präsentiert erhalten möchten, sodass wir bei dieser Gelegenheit auch Ihre konkreten praktischen Fragen dazu beantworten können.
Beispiele
Uns bleibt – wie Ihnen und der MWST-Verwaltung auch – nichts anderes übrig, als auf die jeweilige Situation sehr flexibel zu reagieren und Ihnen damit ein Maximum an aktuellem konkretem MWST-Wissen zu vermitteln.
Dr. Gerhard Schafroth Geschäftsführender Partner der SwissVAT AG
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Neue Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzugsrecht in der EU!
von Bernd Burgmaier
Mit zwei Entscheidungen zum Vorsteuerabzugsrecht in der EU hat sich der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der letzten Zeit beschäftigt:
Bsp.: A liefert Waren von Deutschland nach Spanien an B. B verwendet seine niederländische USt-ID-Nr. B hat durch die Verwendung der niederländischen USt-ID-Nr. einen innergemeinschaftlichen Erwerb in den Niederlanden zu erklären. Im Gegenzug steht dem B aber kein Recht auf Vorsteuerabzug aus dem Erwerb in den Niederlanden zu, da die Waren nicht in die Niederlande (sondern nach Spanien) geliefert wurden.
Dem B bleibt daher nur die Möglichkeit, den Erwerb der Waren in Spanien zu besteuern und dies der Behörde in den Niederlanden nachzuweisen! In diesem Fall entfällt der innergemeinschaftliche Erwerb in den Niederlanden entsprechend.
Achtung: Hier besteht ein erhebliches Zinsrisiko für Unternehmen, die den Vorsteuerabzug zu Unrecht gezogen haben und die Besteuerung im Bestimmungsland nicht nachweisen können!
Beide Urteile sind auch für Schweizer Unternehmen von Interesse, die in einem EU Land für Mehrwertsteuerzwecke erfasst sind bzw. erfasst werden müssen oder aber im Vergütungsverfahren die Erstattung von Vorsteuern in der EU beantragen. Das erste Urteil betrifft alle Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen (also Waren in der EU kaufen und verkaufen).
Zu den Auswirkungen der EuGH - Rechtsprechung im Einzelnen werden wir auch in unseren Seminaren „EU, Grundlagen“ am Dienstag, 28. September 2010 und „EU, Vertiefung und Erfahrungsaustausch“ unter dem Punkt „Neuerungen und Rechtsprechung“ am Donnerstag, den 30. September 2010 vertieft eingehen.
Gerne stehen wir Ihnen auch für Einzelanfragen hierzu zur Verfügung. |
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Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere MWST-Berater . |
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