Gründung, Fusion, Teilung, Verkauf, Liquidation von Unternehmen

Bei ausserordentlichen, oft einmaligen unternehmerischen Vorgängen stellen sich ganz spezielle Fragen der MWST. So etwa:

  • Wie ist bei der Gründung vorzugehen, damit die Vorsteuern auf den Neuinvestitionen nicht verloren gehen? Wie ist das Rechnungswesen betreffend MWST einzurichten? Welche Abrechnungsmethode ist zu wählen?
  • Bei welchen Fällen einer Fusion braucht es ein Meldeverfahren? Und welche Konsequenzen ergeben sich dabei hinsichtlich der Übertragung von MWST-Risiken und -Chancen?
  • Lohnt sich bei einer Teilung die Einrichtung einer Gruppenbesteuerung? Was sind dabei die Vor- und die Nachteile?
  • Ist beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens aus Sicht der MWST der Asset Deal oder der Share Deal vorteilhafter? Was sind die Konsequenzen für Käufer und Verkäufer? Wie lauten dabei die zivilrechtlichen Vertragsklauseln?
  • In welchen Fällen kommt es bei einer Liquidation normalerweise zu einer Revision durch die MWST-Verwaltung? Wie wirkt sich dabei die Verjährung aus? Durch welche Massnahmen können Risiken der MWST aus früherer Geschäftstätigkeit reduziert werden?

Mit einer Beratung durch die SwissVAT setzen Sie auf einen Experten, der Ihnen dank langjähriger Erfahrung und fundiertem juristischem und betriebswirtschaftlichem Wissen in einem sehr schwierigen Gebiet Sicherheit bieten kann.

Es ist dabei meist sehr viel einfacher MWST-Fragen im Voraus zu lösen, als Fehler im Nachhinein zu korrigieren. Nehmen Sie deshalb möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf.

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