Städte, Gemeinden und Kantone - Neuerungen der MWST (Vertiefung)

Mittwoch, 7. Mai 2025 (ganzer Tag)

Ab 1.1.2025 gilt für die Kantone und Gemeinden bei der Mehrwertsteuer bei Subventionen ein neuer Formalismus. Wir zeigen Ihnen, was dies genau für Sie bedeutet und wo unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Der Wechsel der Abrechnungsmethode führt bei Kantonen und Gemeinden neu zu einer Eigenverbrauchssteuer oder einer Einlageentsteuerung. Dies schafft neue Risiken aber auch neue Optimierungsmöglichkeiten der MWST.

Aktuelle Urteile des Bundesgerichts ermöglichen Gemeinden und Kantonen die volle Rückerstattung der MWST bei Investitionen vor allem in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit und Immobilien. Nutzen Sie diese Möglichkeiten.

Inhalt

Themen:

  • Neuerung MWST-Gesetz per 1.1.2025 bei Subventionen
  • Neuerung MWST-Verordnung per 1.1.2025 beim Abrechnungswechsel (Eigenverbrauch, Einlageentsteuerung)
  • Aktueller Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur MWST bei Gemeinden und Kantonen
  • Möglichkeiten künftige (und teilweise frühere) Vorsteuern auf Investitionen zurückzuerhalten.
  • Aufzeigen zahlreicher Neuerungen der Verwaltungspraxis bei Gemeinwesen anhand der revidierten Gemeinwesenbroschüre.
  • Aktuelle Praxis betreffend Drittpreisaufrechnungen bei Gemeinwesen.
  • Auswirkung der neuen Plattformbesteuerung für Gemeinwesen.
  • Anpassungsbedarf für Kantone und Gemeinden bei kantonalen und kommunalen Gesetzen wegen der MWST
  • Anpassungsbedarf bei den Leistungsaufträgen und der Rechnungstellung
  • Anhand zahlreicher konkreter Fallbeispiele erläutern wir die wichtigsten Neuerungen der MWST im Detail und beantworten Ihre Fragen.
  • Welche Leistungen zwischen Gemeinwesen unterliegen der MWST und welche nicht?
  • In welchen Fällen lohnt es sich für Gemeinwesen, die eigenen Leistungen freiwillig der MWST zu unterstellen?
  • Vorteile der freiwilligen Steuerpflicht bisher nicht steuerpflichtiger Dienststellen (Einlageentsteuerung).
  • Präzisierungen zur Verwaltungspraxis zum PSS von 0.1% für Kostenweiterbelastungense

Ablauf und Konzept

Ab 8.30 Uhr begrüssen wir Sie vor Ort mit Kaffee und Gipfeli. Der Workshop startet um 8.45 Uhr und dauert bis etwa 16.00 Uhr. Der Kursraum ist an der Stampfenbachstrasse 38 in Zürich, im zweiten Stock, über unseren eigenen Büros (direkt beim Hauptbahnhof). Eine Online-Teilnahme an diesem Workshop ist nicht möglich.

Wir legen den roten Faden des Workshops fest und Sie bestimmen durch Ihre Fragen die Gewichtung der einzelnen Themen. Dadurch wird der Tag zu einem wirklichen „WORK-SHOP" und bringt Ihnen so den maximalen Nutzen. Die Gruppe ist mit maximal 24 Teilnehmern nie zu gross für die detaillierte Analyse Ihrer Fragen und der Beispiele aus unserer eigenen Beratungspraxis. Die Lösungen erarbeiten wir immer anhand unserer eigenen, leicht verständlichen MWST-Grafik.

Kurze Pausen mit Erfrischungen lockern die anspruchsvolle Arbeit immer wieder auf, ebenso das ausgezeichnete italienische Mittagessen im bekannten Restaurant Casa Ferlin für unsere Teilnehmer vor Ort.

Neben dem MWST-Gesetz erhalten Sie ein Kurs-Dossier mit den aktuellen, wichtigen Publikationen der MWST-Verwaltung. Alles Wichtige können Sie so später jederzeit selber nachlesen. Zudem erhalten Sie ein Kurszertifikat.

Die Teilnahmegebühr beträgt vor Ort CHF 800.00. Inbegriffen sind die Seminarunterlagen, ein MWST-Gesetz sowie die Pausen- und Mittagsverpflegung (inkl. MWST).

Referent

Dr. Gerhard Schafroth, Anwalt, dipl. Steuerexperte, Partner der SwissVAT AG. Er hat sich früh auf die MWST-Beratung spezialisiert und seither zahlreiche kleine und grosse Unternehmen und Organisationen erfolgreich im Gebiet der MWST-Fragen unterstützt.

Workshop Anmeldung

Anmeldedaten
Bei Abmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum werden keine Kosten berechnet bzw. erfolgt eine Rückerstattung. Für spätere Abmeldungen berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Ersatzteilnehmer sind willkommen.
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